Informationen

Die folgenden Informationen sollen Ihnen unser Zentrum näherbringen und die wichtigsten Fragen zu Behandlung und Formalitäten beantworten.

Das Medizinische Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) ist eine Spezialambulanz sowohl für externe Patienten als auch für Teilnehmer der Stiftung ICP – Integrationszentrum für Cerebralparesen München. Es bietet Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen im Sinne des § 119c SGB V in Verbindung mit § 43 SGB V eine abgestimmte spezialmedizinische Versorgung.

Die Kosten für die Behandlung werden von allen Krankenkassen vollständig übernommen.

Unsere Mitarbeiter Informieren Sie gern über Voraussetzungen und Ablauf der Aufnahme ins MZEB und helfen Ihnen bei Formalitäten, die Ihre Krankenkasse, Überweisungen und einen nötigen Transport betreffen.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Ihre Betreuung bzw. Behandlung im MZEB, wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Hinweise zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Sind Sie privat versichert, ist es dienlich, sich im Vorfeld der geplanten Betreuung bzw. Behandlung bei uns zu melden (Kontakt). Wir senden Ihnen die entsprechenden Unterlagen für den Antrag an die Krankenkasse zu. Ist dieser genehmigt, folgt die Terminvereinbarung.


Bitte planen Sie für die Erstaufnahme ins MZEB mit etwa 3 - 4 Stunden, das Ärzte und Therapeuten individuell für Ihre Bedürfnisse und Ihre Behandlung zusammengestellt werden. Folgende Bereiche umfasst Ihre Behandlung

  • Psychologischer Dienst,
  • Sozialpädagogischer Fachdienst und
  • Pflegeberatung.              

Bei Folgeterminen können weitere Fachärztliche und Fachtherapeutische Disziplinen hinzugezogen werden.
 

Das MZEB kann Ihnen einen Transportschein ausstellen für einen Behindertentransportwagen oder einen Krankentransport. Kennen Sie kein entsprechendes Unternehmen, kann das MZEB verschiedene Empfehlungen geben. Über die gesetzlichen Grundlagen der verschiedenen Möglichkeiten eines solchen Transports können Sie sich hier informieren.


FAQ

Kann eine Aufnahme ins MZEB mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 stattfinden?
Nein, das ist nicht möglich. Erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 ist eine Aufnahme ins MZEB möglich.


Wer kann eine Überweisung in das MZEB ausstellen?
Eine Überweisung ins MZEB kann jeder Haus- oder Facharzt ausstellen. Eine Vorlage finden Sie hier.


Ersetzt das MZEB meinen Hausarzt?
Nein, das MZEB ersetzt keinen Hausarzt. Es ist begleitende Einrichtung zusätzlich zu ihrer Hausarztversorgung.


Welche Art von Versorgung übernimmt das MZEB?
Das MZEB ist eine Spezialpraxis mit fester Terminvereinbarung. Bei akuten Beschwerden ist weiterhin das hausärztliche System zuständig.


Können im MZEB EEG’s durchgeführt werden?
Nein, im MZEB können keine EEG’s durchgeführt werden. Aber wir können sie an die entsprechenden Stellen überweisen und sie bei der Terminvereinbarung unterstützen.


Besitzt das MZEB ein Röntgengerät oder MRT/CT?
Nein, das MZEB diese Geräte nicht. Aber wir können sie an die entsprechenden Stellen überweisen und sie bei der Terminvereinbarung unterstützen.


Unterstützt das MZEB bei Gutachten für die Krankenkassen?
Ja, das MZEB unterstützt Sie gern beim Erstellen von Gutachten für die Krankenkassen.